Auf unseren Internetseiten erfahren Sie etwas über Arbeits-Angebote in Werkstätten, über die verschiedenen Arbeits-Leistungen und über die Produkte.
Sie erfahren auch etwas über unseren Betrieb.
Werkstatt Bremen und Werkstatt Nord sind Betriebe der Stadt Bremen in Bremen und im Landkreis Osterholz.
Die Betriebe bieten für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen verschiedene Leistungen zur Teilhabe an Arbeit an.
Menschen mit Behinderungen die derzeit nicht in einem richtigen Betrieb am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, können im Martinshof beschäftigt werden.
Es gibt sehr viele Arbeits-Möglichkeiten.
Das Rechtsverhältnis ist arbeitnehmer-ähnlich.
Im Martinshof, besser ausgedrückt einer Werkstatt für angepasste Arbeit, sind 1.800 Menschen mit Behinderungen an 38 Orten in der Region beschäftigt.
Sie werden dabei von guten Betreuern unterstützt.
Werkstätten sind ein Teil der Wirtschaft und arbeiten in der Lohnfertigung für die Auto-Industrie, erledigen Dienstleistungen und verkaufen eigene Produkte. Werkstatt-Produkte haben eine gute Qualität und Werkstätten haben einen guten Kontakt zu anderen Betrieben in Bremen.
Werkstätten sind wichtig damit auch viele behinderte Mitarbeiter ohne einen richtigen Arbeits-Platz in einer Firma an Arbeit teilhaben können.
In Werkstätten kann man lernen, in Werkstätten bekommt man Hilfen und in Werkstätten trifft man viele Menschen.
In Werkstätten kann man im Berufs-Bildungsbereich an einer Bildung teilnehmen Sie dauert zwei Jahre und die Kosten werden von der Agentur für Arbeit bezahlt. Manchmal zahlen die Kosten auch die Renten-Versicherung oder die Unfall-Versicherung.
In Werkstätten kann man im Arbeits-Bereich aber auch viele Jahre ähnlich wie in richtigen Firmen mit einem sozialen Schutz beschäftigt sein.
Die Kosten für die Werkstatt zahlt die Stadt.
Den leider nur geringen Lohn zahlt der Martinshof.
Die Beschäftigten arbeiten in Vollzeit 36,5 Stunden mit Pausen in der Woche und sind sozialversichert. Auch eine Teilzeit-Beschäftigung ist möglich.
Es gibt auch Unterstützte Beschäftigung.
Dort helfen Assistenten als Helfer einen passenden Arbeits-Platz in einer Firma zu finden.
Sie helfen auch Wissen zu erweitern, sich etwas zu trauen und Verantwortung zu übernehmen.
Es gibt ein Integrations-Projekt "Integra-Automotive". In einem solchen Projekt (ein Projekt ist eine Aufgabe) arbeiten Menschen mit Behinderungen mit Menschen ohne Behinderungen gemeinsam zusammen.
Es ist eine richtige Firma. Alle haben einen richtigen Arbeits-Vertrag mit Rechten und Pflichten.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Die Zeichnungen im Text in Leichter Sprache sind aus dem Buch:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013