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Die Stiftung Martinshof

Gemeinsam stark für Menschen mit Behinderungen

Beschäftigte des Martinshofes bei einer wohlverdienten Pause

Die privatrechtliche Stiftung Martinshof wurde im Herbst 2003, dem fünfzigsten Jubiläumsjahr der Werkstatt Martinshof, von Bürgerinnen und Bürgern sowie Betrieben in Bremen gegründet. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.

Der Zweck

Die Spenden für die Stiftung kommen verschiedenen Bereichen des Wohlfahrts- und Gesundheitswesens, der Bildung und Erziehung sowie der Wissenschaft und Forschung für die Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugute. Konkret wird der Zweck der Stiftung insbesondere verwirklicht durch:

  • die zusätzliche Förderung der im Martinshof beschäftigten und ehemals beschäftigten Menschen mit geistigen, psychischen und mehrfachen Behinderungen
  • Hilfen zur Verbesserung des individuellen Umfeldes der Werkstatt (Tagesstruktur mit Wohnen, Bildungen, Freizeit etc.), einschließlich Förderung für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Förderung wissenschaftlicher und sozialer Forschungsvorhaben, die geeignet sind, die Rehabilitation praxisorientiert weiter zu verbessern.

Die Förderschwerpunkte

Die Stiftung fördert im Rahmen der Stiftungszwecke ihrer Satzung. Grundlegende gesetzliche Aufgabenstellungen und dauerhafte Personalkosten sollen in der Regel nicht finanziert werden. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Stiftung, dass die geförderten Projekte

  • eine innovative und möglichst nachhaltige Ausstrahlung haben,
  • eine Wirkung auf einen möglichst großen Personenkreis erzielen,
  • mit Eigeninitiative verbunden sind,
  • die Zusammenarbeit verschiedener Träger fördern.

Ein Handlungsschwerpunkt liegt im Aufbau von Angeboten für ältere Menschen nach dem Arbeitsleben in der Werkstatt (in der Seniorenarbeit). Die Stiftung kann auch bei familiären testamentarischen Regelungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen oder bei der Bestattungsfürsorge geeignete Unterstützung leisten.

Zudem bietet die Stiftung eine weitere besondere Leistung: Wenn Sie selbst eine nicht rechtsfähige Stiftung im Themenbereich von Menschen mit Behinderungen gründen möchten, Sie sich aber nicht mit den Verwaltungsangelegenheiten beschäftigen wollen, unterstützen wir Sie gerne. So verwaltet die Stiftung Martinshof beispielsweise die Stiftung Bruno Stiller über einen Treuhandvertrag.

Anerkennung

Die Stiftung ist durch das Finanzamt Bremen als gemeinnützig und mildtätig sowie wissenschaftlich fördernd anerkannt. Für Zuwendungen in Form von Spenden oder Zustiftungen können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Konten

Stiftung Martinshof, 28201 Bremen
Norddeutsche Landesbank
IBAN: DE46 2905 0000 1019 9999 96
BIC/SWIFT: BRLADE22

Stiftung Martinshof, 28201 Bremen
Sparkasse in Bremen
IBAN: DE32 2905 0101 0086 0049 00
BIC/SWIFT: SBREDE22

Stiftung Martinshof, 28201 Bremen
Bremische Volksbank
IBAN: DE45 2919 0024 0022 3174 00
BIC/SWIFT: GENODEF1HB1

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Stiftung erfahren, wenden Sie sich an den Stiftungsvorstand:

Frank A. Künneke (Vorsitzender), Annegret Ahlers und Philipp Hirth
Telefon: (0421) 361 15700
info@stiftung-martinshof.de
www.stiftung-martinshof.de