Sie sind am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder vermittlungsfähig? Ihr Kostenträger für die Teilhabe an Arbeit befürwortet eine Maßnahme der beruflichen Bildung? Dann ist der Berufsbildungsbereich der Werkstatt genau richtig für Sie. Gemeinsam mit Ihnen finden wir geeignete Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei berücksichtigen wir auch angemessene Maßnahmen zur Weiterentwicklung Ihrer Persönlichkeit.
Am Anfang Ihrer "Ausbildung" starten Sie mit dem sogenannten Eingangsverfahren. Hier erhalten Sie eine erste Orientierung. Anschließend beginnen Sie mit der eigentlichen berufsfördernden Bildungsmaßnahme. Das Ziel ist die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die Beschäftigung in der Werkstatt.
Vor dem Berufsbildungsbereich kommt das Eingangsverfahren mit bis zu drei Monaten Dauer. Ziel ist die Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans, in dem Ihre Fähigkeiten berücksichtigt und gemeinsam mit Ihnen die Perspektiven für Ihren anschließenden Förder- und Bildungsprozess festlegt werden.
Das Eingangsverfahren wird durchgeführt von Fachkräften der Arbeits- und Berufsförderung aus dem Berufsbildungsbereich. Sie verfügen über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation und eine gewerbliche Ausbildung in dem von ihnen verantworteten Berufsbild.
Für die inhaltliche Qualität der Maßnahmen ist der Sozialdienst des zuständigen Regionalzentrums zuständig. Er organisiert und begleitet Ihre Praxiserfahrungen in Betrieben und schreibt den Eingliederungsplan fort.
Daneben stehen Ihnen entsprechend dem persönlichen Bedarf sozialpädagogische Unterstützung, Psychologischer und Pädagogischer Dienst, Pflegefachkräfte und Ergotherapeuten zur Verfügung.
Im Anschluss an das Eingangsverfahren kann die berufsfördernde Bildungsmaßnahme erfolgen. Sie dauert bis zu 24 Monate. Die Kurse finden in der Werkstatt oder in externen Einrichtungen statt.
Anhand von Ausbildungs- und Förderplänen werden Ihnen arbeitsbezogene Fertigkeiten in einzelnen Tätigkeitsfeldern vermittelt, aber auch soziale Kompetenzen und Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung. Die Ausbildungsrahmenpläne der Werkstatt Martinshof sind in verschiedene Module unterteilt. Sie umfassen Bereiche wie Garten- und Landschaftsbau, Bürotätigkeiten, Metall- und Holzwerkstätten, Lager und Logistik, Industriemontagen, Lebensmittel, Automotive, Dienstleistungen - wie zum Beispiel in der Hauswirtschaft, Reinigungstechnik, Kantinenbewirtschaftung - und den Verkauf.
Rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme gibt der Fachausschuss der Werkstatt eine Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger ab. Dann kann eine weiterführende Maßnahme erfolgen, Ihre Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch Ihre Beschäftigung in der Werkstatt.
Die Werkstatt ist verpflichtet, Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Ursache, Art und Schwere der Behinderung im Einzugsgebiet aufzunehmen.
Möchten Sie sich über den Berufsbildungsbereich der Werkstatt Bremen/Martinshof informieren? Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in einer unserer Einrichtungen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter sind gerne für Sie da:
Carina Rosebrock
Telefon (0421) 361 16795
carina.rosebrock@werkstatt.bremen.de
Andreas Markert
Telefon (0421) 361 16863
andreas.markert@werkstatt.bremen.de