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Berufsbildungsbereich

Erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Beschäftigte in der Kantine.

Sie sind am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder vermittlungsfähig? Ihr Kostenträger für die Teilhabe an Arbeit befürwortet eine Maßnahme der beruflichen Bildung? Dann ist der Berufsbildungsbereich der Werkstatt genau richtig für Sie. Gemeinsam mit Ihnen finden wir geeignete Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei berücksichtigen wir auch angemessene Maßnahmen zur Weiterentwicklung Ihrer Persönlichkeit.

Am Anfang Ihrer "Ausbildung" starten Sie mit dem sogenannten Eingangsverfahren. Hier erhalten Sie eine erste Orientierung. Anschließend beginnen Sie mit der eigentlichen berufsfördernden Bildungsmaßnahme. Das Ziel ist die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die Beschäftigung in der Werkstatt.

Im Eingangsverfahren erste Einblicke gewinnen

Vor dem Berufsbildungsbereich kommt das Eingangsverfahren mit bis zu drei Monaten Dauer. Ziel ist die Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans, in dem Ihre Fähigkeiten berücksichtigt und gemeinsam mit Ihnen die Perspektiven für Ihren anschließenden Förder- und Bildungsprozess festlegt werden.

Das Eingangsverfahren wird durchgeführt von Fachkräften der Arbeits- und Berufsförderung aus dem Berufsbildungsbereich. Sie verfügen über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation und eine gewerbliche Ausbildung in dem von ihnen verantworteten Berufsbild.

Für die inhaltliche Qualität der Maßnahmen ist der Sozialdienst des zuständigen Regionalzentrums zuständig. Er organisiert und begleitet Ihre Praxiserfahrungen in Betrieben und schreibt den Eingliederungsplan fort.

Daneben stehen Ihnen entsprechend dem persönlichen Bedarf sozialpädagogische Unterstützung, Psychologischer und Pädagogischer Dienst, Pflegefachkräfte und Ergotherapeuten zur Verfügung.

Individuelle Qualifizierung mit der Berufsfördernden Bildungsmaßnahme

Im Anschluss an das Eingangsverfahren kann die berufsfördernde Bildungsmaßnahme erfolgen. Sie dauert bis zu 24 Monate. Die Kurse finden in der Werkstatt oder in externen Einrichtungen statt.

Anhand von Ausbildungs- und Förderplänen werden Ihnen arbeitsbezogene Fertigkeiten in einzelnen Tätigkeitsfeldern vermittelt, aber auch soziale Kompetenzen und Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung. Die Ausbildungsrahmenpläne der Werkstatt Martinshof sind in verschiedene Module unterteilt. Sie umfassen Bereiche wie Garten- und Landschaftsbau, Bürotätigkeiten, Metall- und Holzwerkstätten, Lager und Logistik, Industriemontagen, Lebensmittel, Automotive, Dienstleistungen - wie zum Beispiel in der Hauswirtschaft, Reinigungstechnik, Kantinenbewirtschaftung - und den Verkauf.

  • Wie sind die Arbeitszeiten?
    Die Maßnahmen im Berufsbildungsbereich erfolgen in der Regel an fünf Werktagen wöchentlich mit einem Gesamtumfang von 36,5 Stunden (inklusive der Pausen).
  • Bekommen Sie Geld im Rahmen der berufsfördernden Bildungsmaßnahme?
    Ja. Sie erhalten im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld durch den zuständigen Rehabilitationsträger (vgl. § 103 SGB III).
  • Welche Unterstützung können Sie zusätzlich erhalten?
    Die Werkstatt bezahlt Ihre Fahrtkosten und ein Mittagessen sowie im erforderlichen Fall die notwendige Arbeitskleidung.

Rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme gibt der Fachausschuss der Werkstatt eine Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger ab. Dann kann eine weiterführende Maßnahme erfolgen, Ihre Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch Ihre Beschäftigung in der Werkstatt.

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich

Die Werkstatt ist verpflichtet, Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Ursache, Art und Schwere der Behinderung im Einzugsgebiet aufzunehmen.

  • Persönliche Voraussetzungen:
    Spätestens nach dem Berufsbildungsbereich sollten Sie ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Wichtig ist auch, dass keine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung (Personen und Sachen) zu erwarten ist. Das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege sollte die Erbringung eines Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung dauerhaft nicht beeinträchtigen.
  • Externe Voraussetzungen:
    Grundlage der Teilnahme ist die Bewilligung der Maßnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger und ein Bildungsvertrag zwischen Teilnehmer und Werkstatt.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie sich über den Berufsbildungsbereich der Werkstatt Bremen/Martinshof informieren? Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in einer unserer Einrichtungen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter sind gerne für Sie da:

Carina Rosebrock
Telefon (0421) 361 16795
carina.rosebrock@werkstatt.bremen.de

Andreas Markert
Telefon (0421) 361 16863
andreas.markert@werkstatt.bremen.de